WICHTIGE HINWEISE!
Entscheidungen des Bremer Senats zur Corona-Pandemie
Stand 15.04.2021
Sehr geehrte Eheschließungspaare,
die Infektionszahlen sind auf einem besorgniserregend hohem Niveau. Bund und Länder haben nunmehr schärfere Regeln vereinbart. Kern der Pandemiebekämpfung ist die Kontaktbeschränkung, d. h. es ist auf jeden nicht zwingend erforderlichen Kontakt zu verzichten. Auf Grundlage der derzeit geltenden Coronaverordnung des Landes Bremen wird die Zahl der teilnehmenden Personen an einer standesamtlichen Eheschließung entsprechend der Anweisung der StrandesamtsaufsichtNähere Informationen können Sie erhalten, wenn Sie hier klicken.
Der Senat hat am 21. November 2006 die Lür-Kropp-Stiftung gegründet. Die dem Lür-Kropp-Hof gehörenden Flächen an der Rockwinkeler Land-, und Heerstr. sowie das Geldvermögen gehen in das Eigentum der Stiftung über. Es handelt sich um eine privat-rechtliche Stiftung, die gemeinnützigen Zwecken dient.