Preise

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 15.02.2022 gelten für die Anmietung des Fletts und der Nebenräume folgende Mietbedingungen:

     
Grundmiete Flett   357,00 EUR
     


Zusätzliche Kosten

Endreinigung € 59,50

Dielennutzung € 119,00

Kaminbenutzung € 23,80 (incl. Kaminholz)

Thekennutzung € 23,80 (Kohlensäure)


Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Neben dem Flett kann bei größeren Gruppen (bis 90 Personen) auch die Diele angemietet werden.


Nutzungsvereinbarung (Auszug)

Mit der Terminbestätigung und Aushändigung der Nutzungsvereinbarung wird ein verbindlicher Mietvertrag geschlossen und es ist der von der Lür-Kropp-Service GmbH festgelegte Mietbetrag zu entrichten. Bei einem Rücktritt vom Vertrag entfallen auf den Mieter folgende Rücktrittskosten:

  • Rücktritt bis zu 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin
    - keine Rücktrittskosten
  • Rücktritt bis zu 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin
    - 30 % der Flettmiete
  • Rücktritt bis zu 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin
    - 40 % der Flettmiete
  • Rücktritt bis zu 1 Monate vor dem Veranstaltungstermin
    - 50 % der Flettmiete
  • bei einem späteren Rücktritt bis zu 1 Tag vor Veranstaltungstermin
  • - 60 % der Flettmiete

Ein evtl. Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Lür-Kropp-Service GmbH mitzuteilen.

Die gemieteten Räumlichkeiten stehen Ihnen zur Nutzung am Tag Ihrer Feier ab 12:00 Uhr bis um 03:00 am Folgetag zur Verfügung. Sonderregelungen sind mit der Lür-Kropp-Service GmbH abzusprechen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache.

Aufgrund der eingeschränkten räumlichen Möglichkeiten im Küchen- und im Buffetbereich besteht eine Kooperationsvereinbarung mit einem Cateringunternehmen, das sich mit der besonderen Raumsituation bei der notwendigen Vor- und Zubereitung von Speisenfolgen vertraut gemacht hat. Natürlich können Sie auch einen Caterer Ihrer Wahl beauftragen.

Die vollständigen Nutzungsbedingungen können Sie sich runterladen, wenn Sie hier klicken.


Hinweis:
Aufgrund negativer Erfahrungen bitten wir von Anfragen auf Durchführung von Polterabenden oder Polterhochzeiten Abstand zu nehmen. Hintergrund ist, dass wiederholt in unmittelbarer Nähe des reetgedeckten Hauses von Gästen entsprechend einem in dieser Region verbreitetem Brauch Hosen "abgefackelt" oder Schuhe an die Bäume genagelt wurden.

Zum Schutz des Gebäudes und der Bäume haben wir uns daher entschlossen, Anfragen auf Durchführung dieser Art von Feiern ablehnend zu entscheiden. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass trotz vorheriger Absprachen mit den Mietern, die Gäste im Vorfeld zum Verzicht auf die erwähnten Bräuche an diesem Ort zu bitten, diese uns gegenüber getroffenen Zusagen des Öfteren nicht eingehalten wurden.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Entscheidung.

Evtl. Anregungen, Wünsche, Kritik und Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an die Geschäftsführerin der Lür-Kropp-Service GmbH, Frau Britta Evers.

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Christina Beyer ist studierte Musicaldarstellerin.
Seit vielen Jahren begleitet Sie mit ihrer einzigartigen Stimme freie und standesamtliche Trauungen auf dem Lür-Kropp-Hof.
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